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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Riccis Bus & Shuttleservice

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die AGB gelten für sämtliche Leistungen, die Riccis Bus & Shuttleservice, Richard Gruber, Sonnendorf 41b, 6334 Schwoich, im Nachfolgenden Riccis Bus & Shuttleservice genannt, erbringt.
Die AGB bilden einen integrierenden Bestandteil des Vertrages, der zwischen Riccis Bus & Shuttleservice und dem Kunden geschlossen wurde.
Mit Auftragserteilung nimmt der Kunde diese AGB zur Kenntnis und erkennt diese ausdrücklich an und nimmt sie als Vertragsinhalt gänzlich an. Änderungen und Nebenabreden dieser AGB bedürfen stets Schriftlichkeit und gelten nur für den jeweiligen Geschäftsfall.
Alle in diesen Bedingungen gebrauchten Bezeichnungen gelten für Personen beiderlei Geschlechts.

2. Haftung
Handelt es sich beim Vertragspartner um einen Verbraucher, wird die Haftung des Unternehmers für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Handelt es sich beim Vertragspartner um einen Unternehmer, wird die Haftung des Unternehmers für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Riccis Bus & Shuttleservice übernimmt auch keine Haftung für den Verlust von persönlichen Gegenständen der Kunden während der Beförderung.
Das Unternehmen haftet nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden des Reisenden die im Zusammenhang mit gebuchten Leistungen stehen, sofern sie
• eine Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos darstellen
• dem Verschulden des Reisenden zuzuschreiben sind
• einem Dritten zuzurechnen sind
• auf unvermeidbare außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind.
Der Kunde haftet dem Unternehmer gegenüber für jeden Schaden, den er verursacht (inkl. Verdienstentgang). Insbesondere ist der Kunde verpflichtet alle Kosten zu ersetzen, die dem Unternehmer durch Verunreinigungen durch den Kunden entstanden sind.
Angaben über Warte- oder Ankunftszeiten sind unverbindlich. Für allfällige Verspätungen durch den Unternehmer wird keine Haftung übernommen.

3. Zahlungsbedingungen
Der Kunde hat den vor Fahrtantritt vereinbarten Betrag nach Durchführung der Beförderung unverzüglich zu begleichen, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde. Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Kunden ist der Unternehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Basiszinssatz jährlich in Rechnung zu stellen.
Der Unternehmer ist berechtigt, den Vertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Kunde eine Anzahlung oder den kompletten Fahrpreis leistet, sofern der Unternehmer den Kunden vor Vertragsabschluss auf die geforderte Zahlung hingewiesen hat.
Der Unternehmer ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren.

4. Aufrechnung
Der Kund verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Zur Aufrechnung berechtigt sind nur Kunden, die Verbraucher sind und deren Gegenforderung im rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung stehen, ein Anerkenntnis des Unternehmers vorliegt oder deren Forderungen gerichtlich festgestellt sind.

5. Rücktritt vom Vertrag; Stornogebühr
Wird ein vereinbarter Beförderungsauftrag vom Kunden storniert, sind dem Unternehmer die bereits entstandenen Kosten, mindestens 20 % ab dem 5.Werktag vor dem bestellten Termin, ab dem 3. Werktag vor dem bestellten Termin 40 % des vereinbarten oder des aus dem Auftrag sich ergeben Entgelts als Stornogebühr zu ersetzen. Erfolgt die Stornierung erst am Tag des bestellen Termins, beträgt die Stornogebühr 60% des Entgelts.
Erscheint der Kunde nicht am vereinbarten Abholungsort zur vereinbarten Abholzeit und wurde kein rechtzeitiger Rücktritt durch den Kunden erklärt, so wird nach Verstreichen von 15 Minuten der gesamte Preis der Beförderung fällig.
Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet alle Auslagen und im Falle des Verschuldens des Kunden alle Schäden zu ersetzen, die durch die Stornierung entstanden sind.
Wurde eine Anzahlung vereinbart und diese in weiterer Folge nicht zum vereinbarten Fälligkeitstermin geleistet, kann der Unternehmer ohne Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

6. Höhere Gewalt.
Wenn die Vertragserfüllung durch höhere Gewalt unmöglich wird, kann der Unternehmer den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz und dergleichen des Kunden sind ausgeschlossen.

7. Reiseroute/Änderungen
Aufgrund von Umwelt- und Wettereinflüssen, Naturkatastrophen, Grenzsperren, staatlichen Anordnungen, Staus, Flugzeitenänderungen, Terroranschlägen, Stromausfällen, kurzfristig geänderten Öffnungszeiten usw. kann von der beworbenen bzw. vertraglich vereinbarten Route abgewichen werden.

8. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden – Mitwirkungspflichten
Riccis Bus & Shuttleservice kann den Beförderungsvertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, sodass seine weitere Teilnahme für das Unternehmen und/oder Mitreisende nicht mehr zumutbar ist.
Dem Unternehmen steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu. Schadenersatzansprüche des Veranstalters bleiben insofern unberührt.

9. Nichterreichen der Mindesteilnehmerzahl
Bei Ausflugsfahrten kann Riccis Bus & Shuttleservice vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl, die in der Fahrtbeschreibung angeführt ist, nicht zustande kommt.

10. Preiserhöhung und Preissenkung vor Reisebeginn
Der Veranstalter kann Preiserhöhungen bis 8 % des Reisepreises einseitig nur bei Vorliegen der Gründe für die Erhöhung aus sich unmittelbar ergebenden und nach Vertragsabschluss erhöhten Beförderungskosten (Treibstoff, andere Energieträger), oder erhöhten Steuern und sonstigen Abgaben (Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren), oder geänderter für die Reise geltenden Wechselkurse vornehmen. Die hierauf beruhenden Änderungen des vereinbarten und geänderten Reisepreises (Differenz) werden entsprechend der Zahl der Reisenden errechnet, auf die Personen umgerechnet und anteilig erhöht. Unterrichtet Riccis Bus & Shuttleservice den Reisenden durch E-Mail, Fax, SMS, in Papierform etc. nicht klar und verständlich über die Preiserhöhung, die Gründe und die Berechnung der Preiserhöhung bis spätestens 1 Tag vor Reisebeginn, ist die Preiserhöhung nicht wirksam.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
Unser Unternehmen nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Gerichtsstand: Kufstein
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